Verkaufs- und Lieferbedingungen

Alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferbedingungen erfolgen auf Grund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen ist; durch die Auftragserteilung gelten sie als anerkannt. Abänderungen dieser Bedingungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche oder telefonische Abmachungen, insbesondere solche mit unseren Reisevertretern und Außendienstmitarbeitern, erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

1. Preise: Alle unsere Angebote, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch, sind, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, stets freibleibend.

2. Lieferung an einem bestimmten Tag kann nur insoweit gewährleistet werden, als auch das Lieferwerk den gestellten Termin einhält und keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten auftreten. Wegen verspäteter Lieferung steht dem Käufer weder ein Rücktrittsrecht vom Vertrage noch ein Recht auf Schadenersatz zu. Zwischenverkauf behalten wir uns vor.

3. Versand: Der Versand geschieht stets auf Gefahr des Käufers. Für rechtzeitige Ankunft der Sendungen übernehmen wir keine Verbindlichkeit. Bei Bahnsendungen verstehen sich der Preis ab Werk oder ab Lager, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Anschlussgleis‐ und Überstellungsgebühren sowie Standgelder, welche die Ware und ihre Übersendung betreffen, gehen zu Lasten des Käufers. Auch bei Frankolieferungen durch die Eisenbahn erfolgt der Versand unfrei mit dem Recht der Kürzung des Frachtbetrages an unserer Rechnung, sofern wir nicht selbst schon die Frachtvorlage in Abzug gebracht haben. Lieferung frei Baustelle bedeutet Lieferung ohne Abladen durch den Anlieferer unter der Voraussetzung einer befahrbaren Autostraße.

4. Zahlung: Falls nichts anderes vereinbart, ist die Zahlung unserer Lieferungen sofort nach Rechnungserhalt fällig. Einlangende Zahlungen werden unbeschadet eines etwa angegebenen Verwendungszweckes in erster Linie zur Abdeckung generell sofort fälliger Nebenkosten (Verzugs‐ und Wechseldiskontzinsen, Mahn‐, Inkasso‐ und sonstige Spesen etc.) herangezogen. Verbleibende Restbeträge werden den ältesten Forderungen für Lieferungen oder Leistungen angerechnet. Skontierbare Rechnungen können nur dann als solche behandelt werden, wenn deren Begleich innerhalb der gewährten Frist erfolgt, die vorgenommenen Abstriche der getroffenen Vereinbarung entsprechen und keine sonstigen Fälligkeiten bestehen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe der banküblichen Belastung, mindestens jedoch 12% p.a., berechnet. Im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzug, Geltendmachung des Kaufpreises, Ausgleich oder Konkurs etc. tritt für alle Einzelforderungen Terminverlust ein und werden sowohl die in den Rechnungen angesetzten als auch zur nachträglichen Gutschrift vereinbarten Rabatte, sonstige Nachlässe oder Vergütungen – ausgenommen Bahnfrachtvergütungen – ungültig. Der Käufer/Besteller verpflichtet sich, im Falle seiner Säumigkeit, dem Verkäufer/Lieferanten die Mahn‐ und Inkassospesen des Kreditschutzverbandes von 1870 zu ersetzen.

5. Qualität: Wir gewährleisten nur die den österreichischen Normvorschriften entsprechende Qualität. Zur Entscheidung über die Qualitätsbeschaffenheit sind nur die zuständigen behördlichen Prüfstellen maßgeblich. Alle Lieferungen von keramischen Fliesen und Bodenplatten, Marmor oder Kunstmarmor weisen untereinander Nuancierungen auf, und sind mit dem Muster nie 100%ig identisch; Abweichungen in Farbe und Struktur stellen daher keinen Reklamationsgrund dar. Ö‐Norm B 2207, B 3231, B 3225.

6. Beanstandungen irgendwelcher Art können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft der Sendung an deren Bestimmungsort uns zur Kenntnis gebracht und – bei Bahnsendungen amtlich – bestätigt werden. Auch im Falle einer Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern. Voraussetzung für die Beanstandung ist, dass sich die Ware noch am Orte
und im Zustande der Anlieferung, d. h. bei Keramik und Marmor unverlegt, befindet. Bei begründeter Beanstandung kommt nur eine Minderung des Kaufpreises, Wandlung des Vertrages oder Ersatzlieferung in Frage.
Schadenersatzansprüche des Käufers darüber hinaus sind ausgeschlossen. Die Ware muss zur Besichtigung bereitgehalten werden. Bei Beurteilung der Beschaffenheit ist die Lieferung in ihrer Gesamtheit maßgebend. Die Haftung für Frostschäden wird ausgeschlossen. Versteckte Mängel, die nach Verlegung des Materials auftreten, müssen vor der Entfernung beanstandet werden. Sie dürfen erst nach Besichtigung durch einen Vertreter des Lieferwerkes und schriftlicher Ersatzzusage entfernt werden.

7. Bruchschaden: Der Versand erfolgt auf alle Fälle auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Lieferung. Bei Abholung durch den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer Beschädigung zu Lasten des Bestellers vom Zeitpunkt der Übernahme der Ware. Um den Käufer jedoch vor Schaden zu bewahren, versichern wir auf Wunsch zerbrechliche Gegenstände gegen Bruch. Bruchversicherung gegen Berechnung erfolgt nur, wenn der Käufer dies mit Aufgabe seiner Bestellung ausdrücklich vermerkt.

8. Eigentumsvorbehalt: Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst dann auf den Käufer über, sobald wir bezüglich aller unserer Ansprüche aus der beiderseitigen Geschäftsverbindung voll befriedigt worden sind. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware vor unserer restlosen Befriedigung ist ausgeschlossen. Nehmen wir auf Grund des vorstehenden Eigentumsvorbehaltes gelieferte Ware zurück, so haftet der Käufer für jeden Mindererlös, der sich bei Weiterverkäufen ergibt. Auch hat er durch den Rücktransport bzw. den Weitertransport an Dritte entstehende Kosten zu ersetzen.

9. Gerichtsstand: Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma. Die vorstehenden Punkte unterliegen dem Konsumentenschutzgesetz BGBl. 140/79 vom 1. Oktober 1979.
Gunskirchen, Februar 2005

Für Sonderbestellungen ergänzen wir unsere Liefer‐ und Zahlungsbedingungen wie folgt:
1. Als Lieferzeit gilt die bestätigte ab‐Werk‐Lieferzeit des Erzeugers, zuzüglich eines normalen Zeitraumes für Transport und Manipulation.
2. Stornierungen oder Rücknahmen von Sonderbestellungen sind nicht möglich.
3. Sonderbestellungen werden vom Werk und daher auch von uns in ganzen Paketen abgegeben. Es ist daher in den meisten Fällen die zur Auslieferung gelangte Menge etwas größer.
4. Bei Sanitärkeramik und Emailwaren schließen generell herstellungsbedingte Abweichungen an Maßen, Inhalten, Gewichten und Farbtönen, die sich im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen bewegen, die Geltendmachung irgendwelcher Gewährleistungsansprüche aus.
5. Mängelrügen müssen bei Empfang, spätestens bei der Verlegung bzw. der Montage der Artikel bekanntgegeben werden.

Erst nach Einlangen der unterfertigten Auftragsbestätigung bestellen wir die Ware vom Werk. Verspätete Rücksendung entbindet uns der zugesagten Lieferzeit.